Kurzzeitpflege / Urlaubspflege / Probewohnen

Kurzzeitpflege / Urlaubspflege in unserem Haus

Die meisten hilfebedürftigen Menschen werden zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt. Dafür gibt es viele gute Gründe. Aber auch pflegende Angehörige brauchen einmal eine Pause, benötigen Erholung und Zeit, um neue Kräfte zu sammeln.

Die Pflegeversicherung hat genau für diese Situation das Angebot der Kurzzeitpflege vorgesehen
(§ 42 SGB XI).

Danach können bis zu vier Wochen (28 Tage) Pflegeaufenthalte in Heimen, die sich auf diese Leistungen eingerichtet haben, in Anspruch genommen werden.

Kurzzeitpflege kann aber auch in Anspruch genommen werden:
  • Im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung
  • Bei vorübergehender Verschlechterung des Gesundheitszustandes
  • Bei Verhinderung der Pflegepersonen
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!